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BGH, 27.09.1977 - VI ZR 149/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltung der Jahreshöchstrente bei mehreren unterhaltsberechtigten Dritten - Begrenzung des Höchstbetrages durch Sinn und Zweck einer Vorschrift der Gefährdungshaftung - Gefährdungshaftung als Abwägung der Interessen der Allgemeinheit vor Schutz gegen die Gefährdung und ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
RHG § 7 a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 217
- VersR 1978, 33
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
Auszug aus BGH, 27.09.1977 - VI ZR 149/76
Die Lösung ist schließlich danach auszurichten, was grundsätzlich mit einer Haftungsbeschränkung bewirkt werden soll, welche Motive für die konkrete Beschränkung maßgeblich waren, welche Gründe Unterschiede zwischen den Regelungen verschiedener Tatbestände einer Gefährdungshaftung erforderlich machen könnten und schließlich, welche Lösung der Streitfrage unter Abwägung der Interessen der Geschädigten und des Eisenbahnunternehmers zu einem billigen Ergebnis führt (vgl. zu diesen Grundsätzen BVerfGE 34, 269, 271; BGHZ 17, 266, 276 sowie 29, 163, 171). - BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54
Urheberrecht und Magnettonaufnahme
Auszug aus BGH, 27.09.1977 - VI ZR 149/76
Die Lösung ist schließlich danach auszurichten, was grundsätzlich mit einer Haftungsbeschränkung bewirkt werden soll, welche Motive für die konkrete Beschränkung maßgeblich waren, welche Gründe Unterschiede zwischen den Regelungen verschiedener Tatbestände einer Gefährdungshaftung erforderlich machen könnten und schließlich, welche Lösung der Streitfrage unter Abwägung der Interessen der Geschädigten und des Eisenbahnunternehmers zu einem billigen Ergebnis führt (vgl. zu diesen Grundsätzen BVerfGE 34, 269, 271; BGHZ 17, 266, 276 sowie 29, 163, 171). - BGH, 27.04.1956 - VI ZR 3/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.09.1977 - VI ZR 149/76
Auch ist der Revision zuzugeben, daß sich das OLG München (…Urt. v. 3. November 1959 = VersR 1960, 1002) zu Unrecht zur Begründung seiner mit dem in vorliegender Sache ergangenen Urteil des Berufungsgerichts übereinstimmenden Ansicht auf RGZ 127, 179, 183 und das Urteil des erkennenden Senats vom 27. April 1956 (VI ZR 3/55 = VersR 1956, 387, 388) beruft. - RG, 27.01.1930 - VI 285/29
1. Bezieht sich die Vorschrift in § 12 Abs. 2 des Kraftfahrzeuggesetzes auch auf …
Auszug aus BGH, 27.09.1977 - VI ZR 149/76
Auch ist der Revision zuzugeben, daß sich das OLG München (…Urt. v. 3. November 1959 = VersR 1960, 1002) zu Unrecht zur Begründung seiner mit dem in vorliegender Sache ergangenen Urteil des Berufungsgerichts übereinstimmenden Ansicht auf RGZ 127, 179, 183 und das Urteil des erkennenden Senats vom 27. April 1956 (VI ZR 3/55 = VersR 1956, 387, 388) beruft.